
SICHERHEITS-EINMAL-LANZETTEN
Sicherheitsprodukt
zur einmaligen, hygienischen und sicheren Verwendung
Erfüllt TRBA 250*
Artikel 4.2.5
Ziffer 4
*Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe - Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege, GMBI Nr. 15, Mai 2018
Gelistet durch die BGW*
als sicheres Produkt
*Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Automatische Verriegelung
sofort nach dem Stechvorgang
Schutz des Anwenders
vor Stichverletzungen